SOZIALRECHT

 
Wir unterSTÜTZen Sie!

In schwierigen Lebenssituationen braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Von uns erhalten Sie rechtlichen Beistand, wenn Sie ihn am meisten brauchen, denn sozialrechtliche Belange zählen zu unseren Kernkompetenzen.

Pflegegeldklagen

An die 400.000 Menschen in Österreich brauchen ständig Pflege. Wenn auch Sie pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, sind wir Ihr helfender Partner bei sämtlichen Fragen rund um Ihr Pflegegeld.

Bei ablehnenden Pflegegeldbescheiden (wie einer gänzlichen Ablehnung oder einer Verweigerung der Erhöhung des Pflegegeldes) bringen wir die notwendigen Klagen bei Gericht ein. Wir vertreten Sie vor Gericht, prüfen Gutachten und stellen, wenn erforderlich, Ergänzungsanträge.

Für Sie heißt das, dass Sie den beschwerlichen Weg vor Gericht nicht selbst machen müssen. Sie brauchen keiner Verhandlung beiwohnen. Wir benötigen lediglich Ihren Ablehnungsbescheid samt dazugehörigen medizinischen Unterlagen sowie Aufzeichnungen der Pflegeleistungen, sämtliche andere Tätigkeiten werden von uns übernommen.

Diese Tätigkeit kann durch unsere enge Zusammenarbeit mit dem Verein „JUSB – Juristische Unterstützung von Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen“ für die Betroffenen gänzlich kostenunbelastet angeboten werden. Mittlerweile werden von der Kanzlei jährlich 600 – 800 Klagen verfasst, dies mit einer Erfolgsquote von 60 - 80 % je Pensionsversicherungsträger.

Erwachsenenvertretungen

Seit 01.07.2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, dass das alte Sachwalterrecht gänzlich erneuerte. Schutzbedürftig nach dem Erwachsenschutzgesetz sind Personen, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit beschränkt sind. Es wurden jedoch mit in Kraft treten dieses Gesetzes die Möglichkeit geschaffen noch vor Ausspruch einer gerichtlichen Erwachsenvertretung (vormals Sachwalterschaft) noch andere Vertretungsformen abzuschließen, um einen gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um die Rechstinstitute der Vorsorgevollmacht, sowie der gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretung. Für nähere Auskünfte kann gerne ein Termin in der Kanzlei vereinbart werden.

Herr Dr. Wolfgang Stütz steht für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine gewählte Erwachsenenvertretung gewünscht wird, als Vollmachtnehmer, für sämtliche Tätigkeiten, die die Vollmacht umfassen, gerne zur Verfügung, um Streitfälle in der Familie zu vermeiden.

Ehe- und Familienrecht

Aufgrund jahrelanger Erfahrung werden in der Kanzlei auch Scheidungen und sämtliche Fragen des Familienrechts zur Zufriedenheit der Klienten abgewickelt. Aufgrund seiner zwischenmenschlichen Kompetenz findet Dr. Wolfgang Stütz gerade bei einvernehmlichen Scheidungen immer eine für alle Parteien maßgeschneiderte Lösung, damit man sich auch danach, gerade im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder, noch in die Augen schauen kann. Dies schließt Fragen des Obsorgerechts und Besuchsrechts mit ein.

Arbeitsrecht

Dr Stütz hat seine Dissertation im Bereich des Arbeitsrechts verfasst. Aus diesem Grund sind sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts noch immer eine seiner Herzensangelegenheiten. Von der Beratung bis zum Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind Sie hier an der richtigen Stelle.

Verkehrsunfälle

Dr. Wolfgang Stütz hat einen großen Teil seiner Ausbildung in Kanzleien absolviert, die sich auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert hatten. Dr. Stütz steht mit einer Vielzahl von Versicherungen in engem Kontakt und kann auch in Zusammenhang mit einer Rechtschutzversicherung die optimalste Lösung gefunden werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann auf die jahrelange Erfahrung zurückgeblickt werden.

Oftmals sind in diesem Zusammenhang auch Fragen des Verwaltungsstrafrechts, des Führerscheinrechts als auch des Straßenverkehrsrechts zu lösen. Auch in diesen Spezialgebieten stehen wir für Sie gerne zur Verfügung.

Ihr Bau weißt Mängel auf? Die beauftragte Baufirma hat mangelhaft ihr Haus errichtet? Hier kommt es immer wieder zu Problemen, die oft kulanzmässig nicht gelöste werden können. Hier kann bereits ein außergerichtliches Gutachten Abhilfe schaffen oder Grundlage für einen späteren unvermeidlichen Prozess bilden. Auch hier schaffen wir die nötigen Voraussetzungen, um eine Einigung zu finden.

Auch sonstige Fragen des besonderen Verwaltungsrechts sowie die Verfassung von Beschwerden vor den Höchstgerichten und Landesverwaltungsgerichten von der Kanzlei eingebracht.

Vorsorgevollmachten

Wir erstellen auf Wunsch für Personen, welche körperlich nicht mehr in der Lage sind bestimmte Rechtsgeschäfte bzw. finanzielle Angelegenheiten selbst zu regeln, jedoch eine Sachwalterschaft noch nicht angezeigt ist, Vorsorgevollmachten und unterstützen dadurch betroffene Personen bei der Regelung der täglichen Geldgeschäfte, bei Behördengängen und sonstigen Besorgungen. Beispielsweise übernehmen wir bei Übersiedlung des Betroffenen ins Heim die Auflösung der Wohnung. Gerne kann auch eine Vorsorgevollmacht für einen Familienangehörigen bzw. eine Vertrauensperson errichtet werden.

Patientenverfügungen

Wer bestimmt, was medizinisch unternommen wird, wenn ich zu keiner Entscheidung mehr fähig bin? Von uns werden auch individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtete Patientenverfügungen erstellt. So können Sie schriftlich für den Fall, dass Sie entscheidungsunfähig sind, festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten.